Designer- / Kundenvertrag

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  • DesignCrowd – Designer-/Auftraggeber-Vertrag

    1 Vereinbarung und Hintergrund

    1.1 Der Designer und DesignCrowd sind Parteien einer Vereinbarung in Bezug auf den DesignCrowd-Dienst (Designervereinbarung).

    1.2 Der Auftraggeber und DesignCrowd sind Parteien einer Vereinbarung in Bezug auf den DesignCrowd-Dienst (Auftraggeber-Vereinbarung).

    1.3 Gemäß den Bedingungen der Designervereinbarung und der Auftraggeber-Vereinbarung haben der Designer und der Auftraggeber vereinbart, dass bei der Auswahl oder Genehmigung durch den Auftraggeber eines Werks, das mit dem DesignCrowd-Dienst gemäß der Designervereinbarung und der Auftraggeber-Vereinbarung erstellt und eingereicht wurde, sowie in den anderen in diesen Vereinbarungen beschriebenen Situationen der Designer und der Auftraggeber eine Vereinbarung zur Übertragung der Rechte an den Werken vom Designer auf den Auftraggeber schließen.

    1.4 Der Designer und der Auftraggeber vereinbaren, diese Vereinbarung in Bezug auf dieses Werk zu den folgenden Bedingungen abzuschließen.

    2 Gewährung von Rechten

    2.1 Als Gegenleistung für die Zahlung der Projektzahlung von DesignCrowd an den Designer überträgt der Designer hiermit dem Auftraggeber und seinen Rechtsnachfolgern alle Rechte, Titel und Anteile (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum) an dem Werk (und allen Teilen davon).

    2.2 Die dem Auftraggeber in Klausel 2.1 eingeräumten Rechte umfassen das alleinige und exklusive Recht des Auftraggebers (sowie seine Ermächtigung, dieses Recht an andere weiterzugeben):

    (a) das Werk (und Teile davon) anzupassen und/oder zu verändern; und/oder

    (b) das Werk (und alle Teile davon) zu nutzen, zu verbreiten, zu vervielfältigen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu fördern und/oder zu verwerten,

    überall auf der Welt.

    2.3 Der Designer erkennt an und stimmt zu, dass ab dem Datum dieser Vereinbarung:

    (a) der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, das Werk (oder einen Teil davon) zu irgendeinem Zeitpunkt zu nutzen;

    (b) der Designer keinen Teil des Werks ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers, die nach Ermessen des Auftraggebers verweigert werden kann, nutzen und/oder verwerten (oder einem Dritten die Nutzung und/oder Verwertung gestatten) darf, mit der Ausnahme, dass der Designer das Werk (oder Teile davon) ausschließlich zu Werbezwecken nutzen darf:

    (i) als Teil des Portfolios des Designers im DesignCrowd-Dienst und/oder unter Verwendung des DesignCrowd-„Widgets“ im DesignCrowd-Dienst zur Anzeige der vom Designer eingereichten Designs; und

    (ii) sofern die Arbeit nicht im Rahmen eines bezahlten Projekts eingereicht wird, das der Auftraggeber als „privates“ Projekt ausgewählt hat, außerhalb des DesignCrowd-Dienstes im Designportfolio des Designers, um die Designarbeit des Designers zu bewerben. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass, wenn das Werk im Rahmen eines Projekts eingereicht wird, das der Auftraggeber als „privates“ Projekt ausgewählt hat, die einzige zulässige Nutzung des Werks durch den Designer wie in dieser Klausel angegeben ist; und

    (c) der Designer keinen Anspruch auf irgendwelche Beträge oder Zahlungen vom Auftraggeber oder einer anderen Partei in Bezug auf das Werk hat, mit Ausnahme der Projektzahlung von DesignCrowd.

    2.4 Der Designer und der Auftraggeber erkennen an, dass DesignCrowd unter den Bedingungen ihrer Designervereinbarung oder Auftraggeber-Vereinbarung (je nach Anwendbarkeit) eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Darstellung des Werks (und aller Teile davon) zum Zwecke der Werbung für den DesignCrowd-Dienst (einschließlich auf unserer Website und in allen Marketingmaterialien, Presse- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit dem DesignCrowd-Dienst) und in angemessener Weise damit verbundenen Zwecken gewährt wird („Werbelizenz“). Nichts in dieser Vereinbarung soll eine solche Werbelizenz einschränken oder begrenzen.

    3 Urheberpersönlichkeitsrechte

    3.1 Der Designer gewährleistet, dass von allen Personen und/oder Entitäten, die vom Designer mit der Erstellung des Werks beauftragt wurden, schriftliche Zustimmungen zur Ausübung aller Rechte gemäß dieser Vereinbarung eingeholt wurden, ohne dass dabei gegen Urheberpersönlichkeitsrechte an den Produkten ihrer Dienstleistungen verstoßen wird.

    3.2 Der Designer muss alle Zustimmungen einholen, damit der Auftraggeber alle Rechte ausüben kann, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen, und das Werk (und Teile davon) reproduzieren oder anderweitig nutzen kann, ohne die Urheberpersönlichkeitsrechte einer Person zu verletzen, und alle anderen Handlungen vornehmen kann, die andernfalls die Urheberpersönlichkeitsrechte einer Person verletzen könnten.

    4 Garantien

    4.1 Jede Partei sichert zu und erklärt, dass:

    (a) sie das Recht, die Befugnis und die Autorität hat, diese Vereinbarung abzuschließen; und

    (b) sie bei der Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze einhält.

    4.2 Zusätzlich zu den Garantien in Klausel 4.1 gewährleistet und versichert der Designer, dass:

    (a) das Werk (und jeder Teil davon) nicht die Rechte an geistigem Eigentum oder andere Rechte einer Person verletzt;

    (b) das Werk (und jeder Teil davon) nicht Gegenstand eines Anspruchs, einer Forderung, einer Klage oder eines Gerichtsverfahrens oder, nach bestem Wissen des Designers, potenzieller oder anhängiger Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Gerichtsverfahren ist;

    (c) das Werk ein urheberrechtlich geschütztes Originalwerk ist;

    (d) der Designer das Urheberrecht an dem Werk besitzt oder, soweit das Urheberrecht an irgendeinem Teil des Werks bei einem Dritten liegt, alle Lizenzen, Zustimmungen und/oder Genehmigungen eingeholt hat, die erforderlich sind, um dem Designer die Nutzung, Vervielfältigung und Änderung dieses Teils (soweit zutreffend) zu gestatten, damit der Auftraggeber das Werk in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nutzen kann;

    (e) der Designer dem Auftraggeber gegenüber jederzeit in gutem Glauben handeln wird und auf Anfrage des Auftraggebers eine solche Unterstützung und Zusammenarbeit leisten wird, die vernünftig und durchführbar ist;

    (f) das Werk frei von Belastungen Dritter an den Auftraggeber geliefert wird, und der Designer alle Rechte Dritter, die vom Designer oder im Zusammenhang mit der Produktion des Werks beauftragt wurden, vollständig erworben hat;

    (g) der Designer keine Handlungen vorgenommen oder zugelassen hat und keine Handlungen oder Dinge vornehmen oder zulassen wird, durch die eines der hierin gewährten Rechte in irgendeiner Weise beeinträchtigt wurde oder werden könnte;

    (h) der Designer allein für alle Zahlungen oder Lizenzgebühren an Dritte im Zusammenhang mit dem Werk verantwortlich ist;

    (i) der Designer alle Dokumente unterzeichnen und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen wird, die der Auftraggeber zur Umsetzung der Bedingungen dieser Vereinbarung erfordert, und der Designer nichts tun wird, was die Rechte des Auftraggebers aus dieser Vereinbarung beeinträchtigen würde oder wahrscheinlich beeinträchtigen würde; und

    (j) der Designer keine anderen Vereinbarungen, Absprachen oder Abmachungen getroffen hat, die im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung stehen könnten.

    4.3 Der Designer muss den Auftraggeber unverzüglich über alle Verletzungen oder drohenden Verletzungen, unbefugten Nutzungen oder Angriffe oder drohenden Angriffe auf die Gültigkeit von Rechten an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit dem Werk informieren, die dem Designer bekannt werden.

    5 Verletzung des geistigen Eigentums durch einen Dritten

    5.1 Der Designer wird den Auftraggeber von jeglichen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freistellen, die dem Auftraggeber infolge eines Anspruchs eines Dritten gegenüber dem Auftraggeber entstehen, dass das Werk die Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten verletzt.

    5.2 Der Auftraggeber kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er rechtliche oder andere Schritte gegen Dritte wegen einer tatsächlichen, angedrohten oder vermuteten Verletzung von Rechten an dem Werk einleitet oder abwehrt, und wenn der Auftraggeber sich dafür entscheidet, rechtliche oder andere Schritte einzuleiten, dann:

    (a) hat er die alleinige Kontrolle über die Form und Durchführung solcher Maßnahmen;

    (b) kann er die Klage nach eigenem Ermessen beilegen, durch einen Vergleich regeln oder schließen; und

    (c) hat er Anspruch auf die Zuerkennung von Kosten und/oder Schadensersatz im Zusammenhang mit einer solchen Klage.

    5.3 Der Designer gibt dem Auftraggeber alle Befugnisse, Informationen und Unterstützung, die der Auftraggeber vernünftigerweise verlangen kann, um den Auftraggeber dabei zu unterstützen, ein Verfahren in Bezug auf eine solche Verletzung oder einen solchen Missbrauch gemäß dieser Klausel 5 ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber einzuleiten, gerichtlich zu verfolgen, beizulegen oder durch einen Vergleich zu schließen.

    6 Vertraulichkeit

    6.1 Eine Partei (die empfangende Partei) muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei (die offenlegende Partei) vertraulich behandeln und darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur für die Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden.

    6.2 Die empfangende Partei muss angemessene Schritte unternehmen, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen und dabei mindestens ebenso strenge Schritte ergreifen wie die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift.

    6.3 Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen:

    (a) in Übereinstimmung mit allen Rechten, die gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden, und an seine Mitarbeiter, Vertragspartner, Beauftragten, verbundenen Unternehmen, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Versicherer und Buchhalter, die diese vertraulichen Informationen benötigen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sicherstellt, dass diese Empfänger diese vertraulichen Informationen gemäß dieser Klausel vertraulich behandeln;

    (i) soweit dies gesetzlich oder durch die Regeln einer Börse vorgeschrieben ist; oder

    (ii) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei.

    6.4 Auf Anfrage der offenlegenden Partei muss die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befinden, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückgeben oder diese Informationen vernichten, mit Ausnahme vertraulicher Informationen, die:

    (a) zum Zwecke tatsächlicher oder potenzieller Rechtsstreitigkeiten oder zu anderen Zwecken der Aufzeichnungsführung aufbewahrt werden müssen; oder

    (b) sich auf Sicherungs- oder Archivierungsspeichermedien oder gemeinsam genutzten Speichersystemen wie E-Mail befinden, und dies daher nicht praktikabel ist.

    7 Anerkennung

    7.1 Der Designer und der Auftraggeber erkennen jeweils an, dass:

    (a) DesignCrowd nicht Partei dieser Vereinbarung ist;

    (b) DesignCrowd, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nicht für die Verletzung oder die Nichterfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Designer oder Auftraggeber verantwortlich ist und nicht dafür haftet; und

    (c) DesignCrowd, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keine Kontrolle über die Handlungen oder Unterlassungen des Designers, des Auftraggebers oder anderer Dritter in Verbindung mit dem DesignCrowd-Dienst oder der DesignCrowd-Website hat und keine Verantwortung dafür übernimmt.

    8 Allgemeines

    8.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New South Wales, Australien, und die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der dort zuständigen Gerichte.

    8.2 Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die jeweilige Partei unter der in dieser Vereinbarung angegebenen Adresse gerichtet werden.

    8.3 Jede Partei muss alle Schritte ergreifen, die von der anderen Partei in angemessener Weise verlangt werden können, um die Bedingungen dieser Vereinbarung und die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen zu erfüllen.

    8.4 Gesamte Vereinbarung.

    (a) Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer der Parteien im Zusammenhang mit Zusicherungen oder anderen (mündlichen oder schriftlichen) Mitteilungen ein, die vor oder während der Laufzeit dieser Vereinbarung gemacht wurden, sofern eine solche Haftung nicht rechtmäßig ausgeschlossen werden kann (was die Haftung gemäß Abschnitt 18 des australischen Verbrauchergesetzes einschließen kann).

    (b) Vorbehaltlich des Absatzes (a) enthält diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand.

    8.5 Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung verlassen hat, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind.

    8.6 Eine Verzögerung, Nachlässigkeit oder Duldung seitens einer Partei bei der Durchsetzung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung gegenüber einer anderen Partei gilt nicht als Verzicht auf ein Recht aus dieser Vereinbarung und beeinträchtigt in keiner Weise ein solches Recht.

    8.7 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt diese Vereinbarung im Übrigen in vollem Umfang in Kraft, abgesehen von der betreffenden Bestimmung, die dann als gestrichen gilt.

    9 Definitionen und Auslegung

    9.1 Definitionen in dieser Vereinbarung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

    Vertrauliche Informationen“ sind die Informationen einer Partei, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen und die nicht bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass der Empfänger seine Vertraulichkeitspflichten gegenüber der offenlegenden Partei verletzt hat;

    DesignCrowd“ bezeichnet DesignCrowd Pty Ltd (eine private Gesellschaft, registriert in Australien, mit der Australian Business Number [ABN]: 26 127 272 315) mit Sitz in 44a Foveaux Street, Surry Hills 2010, Australien;

    DesignCrowd-Website“ bedeutet https://www.designcrowd.de/ oder jede andere Ersatz-Website in Verbindung mit dem DesignCrowd-Dienst;

    DesignCrowd-Dienst“ bezeichnet die von DesignCrowd gemäß den Nutzungsbedingungen bereitgestellten und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Dienst beschriebenen Dienstleistungen;

    Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrecht, Marken, Patente, Schaltungslayouts, Bilder, Designs, vertrauliche Informationen und Know-how;

    Urheberpersönlichkeitsrechte“ bezeichnet Urheberpersönlichkeitsrechte gemäß dem Copyright Act 1968 (Cth), einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht auf Zuschreibung der Urheberschaft, das Recht, dass die Urheberschaft nicht fälschlicherweise zugeschrieben wird, und das Recht auf Integrität der Urheberschaft;

    Projekt“ bedeutet ein Designprojekt in Verbindung mit dem DesignCrowd-Dienst;

    Projektzahlung“ bezeichnet die Gebühren, die an den Designer in Bezug auf das Projekt zu zahlen sind, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Dienst und den Nutzungsbedingungen dargelegt;

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Dienst“ bezeichnet die Bedingungen für den DesignCrowd-Dienst;

    Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen DesignCrowd und dem Auftraggeber oder DesignCrowd und dem Designer (je nach Anwendbarkeit), die die Nutzung des DesignCrowd-Dienstes durch den Auftraggeber und den Designer (je nach Anwendbarkeit) regelt, wie in den Nutzungsbedingungen von DesignCrowd beschrieben; und

    Werk(e)“ bezeichnet Designs, Bilder, Fotografien, Texte und andere Arbeiten, die von einem Designer im Zusammenhang mit einem Projekt beim DesignCrowd-Dienst eingereicht und als „Gewinnerwerk“ ausgewählt oder vom Auftraggeber in Bezug auf dieses Projekt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Dienst genehmigt wurden.